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Seit einiger Zeit läuft der Großversuch des KFZ-Bundesamts,
mit dem festgestellt werden soll, ob unter bestimmten Voraussetzungen die
Höchstgeschwindigkeit für PKW-Anhängergespanne auf 100 km/h festgelegt
werden soll. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen
kann man auch als Eigentümer eines Drachentrailers an diesem Versuch
teilnehmen. Dazu muss man folgende Schritte absolvieren:
- Man führt das gesamte Gespann (PKW und Trailer, ohne
Drachen :-)) unter Vorlage der Zulassungespapiere einem Kfz-Sachverständigen
beim TÜV oder bei der Dekra vor. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (siehe
unten) erteilt der Sachverständige eine entsprechende Bescheinigung; die
Gebühr hierfür beträgt DM 70,--.
- Diese Bescheinigung wird der Kfz-Zulassungsbehörde
(am Landratsamt oder auf dem Kreisverwaltugnsreferat) vorgelegt und wird
dort bestätigt. Die Gebühr hierfür beträgt DM 25,--. Auf der
Zulassungsbehörde erhält man zwei Plaketten: eine große, gesiegelte
Plakette und eine kleine Plakette.
- Die große, gesiegelte Plakette wird an der
Rückseite des Anhängers angebracht, die Kleine mittig an der
Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs.
- Die von der Straßenverkehrsbehörde bestätigte Bescheinigung
des Sachverständigen muss während der Fahrt mitgeführt werden (am besten
mit dem Kfz-Schein für den PKW) und muss auf Verlangen den zuständigen
Personen vorgelegt werden können.
WICHTIG: Tempo 100 ist auch mit dieser
Bescheinigung nur zulässig auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrtstraßen
(Zeichen 331), auf allen anderen Straßen gilt nach wie vor eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für PKW-Gespanne. Zu
beachten (und immer wieder Ursache von Missverständnissen und Problemen) ist
außerdem, dass die Bescheinigung nur für eine individuelle Kombination von
Zugfahrzeug und Trailer gilt - man darf auf keinen Fall mit einem anderen
PKW oder mit einem anderen Trailer unterwegs sein.
Nun zu den Voraussetzungen,
unter denen der Sachverständige die Bescheinigung ausstellt:
- Der Anhänger muss mit Bremse und hydraulischen
Stoßdämpfern ausgestattet sein.
- Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf
weder größer als das 1,1-fache Leergewicht des Zugfahrzeugs noch
größer als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und natürlich auch nicht größer als die zulässige Anhängelast des
Zugfahrzeugs (das gilt ja sowieso immer) sein. Diese Daten werden vom
Sachverständigen anhand der Zulassungspapiere überprüft.
- Die Anhängerreifen dürfen für eine
Geschwindigkeit von 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten haben,
müssen mindestens der Kategorie L (= 120 km/h) entsprechen und jünger
als 6 Jahre sein.
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet
sein.
Wenn das alles zutrifft: Auf zum TÜV und die Bescheinigung
beantragen.
Herzlichen Dank an die Mitarbeiter des TÜV Starnberg,
die mir sehr bereitwillig geholfen haben, an alle diese Informationen
heranzukommen.
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