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Tempo 100 mit dem Drachentrailer



Seit einiger Zeit läuft der Großversuch des KFZ-Bundesamts, mit dem festgestellt werden soll, ob unter bestimmten Voraussetzungen die Höchstgeschwindigkeit für PKW-Anhängergespanne auf 100 km/h festgelegt werden soll. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann man auch als Eigentümer eines Drachentrailers an diesem Versuch teilnehmen. Dazu muss man folgende Schritte absolvieren:

  1. Man führt das gesamte Gespann (PKW und Trailer, ohne Drachen :-)) unter Vorlage der Zulassungespapiere einem Kfz-Sachverständigen beim TÜV oder bei der Dekra vor. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (siehe unten) erteilt der Sachverständige eine entsprechende Bescheinigung; die Gebühr hierfür beträgt DM 70,--.
  2. Diese Bescheinigung wird der Kfz-Zulassungsbehörde (am Landratsamt oder auf dem Kreisverwaltugnsreferat) vorgelegt und wird dort bestätigt. Die Gebühr hierfür beträgt DM 25,--. Auf der Zulassungsbehörde erhält man zwei Plaketten: eine große, gesiegelte Plakette und eine kleine Plakette.
  3. Die große, gesiegelte Plakette wird an der Rückseite des Anhängers angebracht, die Kleine mittig an der Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs.
  4. Die von der Straßenverkehrsbehörde bestätigte Bescheinigung des Sachverständigen muss während der Fahrt mitgeführt werden (am besten mit dem Kfz-Schein für den PKW) und muss auf Verlangen den zuständigen Personen vorgelegt werden können.

WICHTIG: Tempo 100 ist auch mit dieser Bescheinigung nur zulässig auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrtstraßen (Zeichen 331), auf allen anderen Straßen gilt nach wie vor eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für PKW-Gespanne. Zu beachten (und immer wieder Ursache von Missverständnissen und Problemen) ist außerdem, dass die Bescheinigung nur für eine individuelle Kombination von Zugfahrzeug und Trailer gilt - man darf auf keinen Fall mit einem anderen PKW oder mit einem anderen Trailer unterwegs sein.

Nun zu den Voraussetzungen, unter denen der Sachverständige die Bescheinigung ausstellt:

  1. Der Anhänger muss mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet sein.
  2. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf weder größer als das 1,1-fache Leergewicht des Zugfahrzeugs noch größer als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und natürlich auch nicht größer als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (das gilt ja sowieso immer) sein. Diese Daten werden vom Sachverständigen anhand der Zulassungspapiere überprüft.
  3. Die Anhängerreifen dürfen für eine Geschwindigkeit von 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten haben, müssen mindestens der Kategorie L (= 120 km/h) entsprechen und jünger als 6 Jahre sein.
  4. Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.

Wenn das alles zutrifft: Auf zum TÜV und die Bescheinigung beantragen.

Herzlichen Dank an die Mitarbeiter des TÜV Starnberg, die mir sehr bereitwillig geholfen haben, an alle diese Informationen heranzukommen.