30.10.2020 – Allgemein, News

Update: Ranglisten in Corona-Zeiten 

Wir sind alle sehr froh, dass es im Herbst möglich war einzelne Ranglistenregatten zu segeln. Niemand weiß, ob uns dieser Virus auch in 2021 noch beeinträchtigen wird, doch der Regattakalender und auch Meisterschaften 2021 werden aktuell geplant. Es stellt sich dabei weiterhin die Frage: Wie werden eigentlich nach einer solchen Segelsaison, die nur sehr rudimentär stattgefunden hat, Ranglisten berechnet? Auf Basis welcher Ranglisten werden in 2021 Qualifikationen zu Meisterschaften (IDM, EM, WM) stattfinden?

Die Antwort muss in zwei Teilen gegeben werden: Zum einen ist zu klären welche Regatten auch unter dem Eindruck von Corona-Einschränkungen (Stichwort Meldebegrenzung) als Ranglistenregatten zählen und zum zweiten stellt sich die Frage des Auswertezeitraumes, der aufgrund der Corona-Ausfallzeit auf mehr als 12 Monate ausgeweitet werden kann.

Für Drachen Europa- und Weltmeisterschaften ist für die Vergabe des deutschen Teilnehmerkontingents gewohnte Praxis des DDG, die “Kalenderjahresrangliste des Vorjahres” als Qualifikationsrangliste anzuwenden. Wir sind daran weder durch die Championship Rules bzw. -Regulations der IDA noch durch die Ranglistenordnung des DSV gebunden und haben im Vorstand des DDG beschlossen – um mit dem bisherigen Vorgehen möglichst konsistent zu bleiben aber der Coronazeit gerecht zu werden – für die EM und die WM 2021 die 24-Monats-Rangliste der beiden Kalenderjahre 2019 und 2020 als Qualifikationsrangliste anzuwenden.

Wir bieten diese, sich bis Jahresende 2020 noch effektiv ähnlich einer gleitenden Rangliste immer weiter ergänzende, 24-Monats-Rangliste 1.1.2019 bis 31.12.2020 auf der Website als “Corona Rangliste” an und haben die “gleitende (12-Monats-) Rangliste”, die sich eh immer mehr ausgedünnt hat, bis auf Weiteres entfernt.  Für die IDM 2021 wird eine für Anfang Dezember angekündigte Entscheidung des DSV Präsidiums maßgeblich, was unter der “aktuellen Rangliste” gemäß Ranglistenordnung zu verstehen ist. Diskutiert werden bislang verschiedene Varianten der Verlängerung des Auswertezeitraums (“24 Monate”, “Ab 1.1.2019 (oder auch Ab 1.3.2019) bis zum Stichtag” etc.). Sobald diese Entscheidung seitens des DSV getroffen ist, werden wir auch diese “verlängerte gleitende Rangliste” auf der Website anbieten.

Für die andere Frage, welche Regatten als Ranglistenregatten zählen auch wenn es (ggf. Corona bedingte) Meldebegrenzungen gibt, ist einzig die Ranglistenordnung des DSV maßgeblich. Paragraph 2.3 der Ranglistenordnung besagt, dass die “Aktuelle Rangliste (…) als eine Qualifikationsgrundlage für die Teilnahme an (…) Regatten mit Meldebeschränkung (dient)”.

Nach einer Auslegung durch den Wettsegelausschuss des DSV ist dies so zu verstehen, dass die Zuteilung eines begrenzten Meldekontingents durch die Aktuelle Rangliste nur eine mögliche Qualifikationsgrundlage sei. Es sei auch jede alternative Zuteilung zulässig. Die Zuteilung des Meldekontingents z.B. nach Meldeeingang sei explizit „die fairste Lösung” – wobei offenbleibt, ob dabei der Meldeeingang selbst oder der Eingang des Meldegeldes als die fairere Variante angesehen wird. Das DSV Präsidium vertreten durch Frau Adloff bittet uns inzwischen zur Klärung des Sachverhalts folgende Formulierung als maßgebliche, offizielle Ansicht des DSV zu zitieren:

„Ist für Regatten eine Höchstteilnehmerzahl durch den Veranstalter festgelegt, so muss die Ausschreibung eine Regelung enthalten nach welcher Priorität die Meldungen berücksichtigt werden. Für Deutsche Meisterschaften ist die entsprechende Regelung in der Meisterschaftsordnung Ziffer 8.1 festgelegt. Für die 20% der Meldungen, die bei einer IDM nicht nach Rangliste vergeben werden, muss die Ausschreibug ebenfalls die Kriterien der Auswahl nennen. Für alle sonstigen Regatten inklusive Ranglistenregatten ist eine Regelung, die Meldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs und der Zahlung des Meldegelds zu berücksichtigen, die praktikabelste Lösung. Diese und auch abweichende Regelungen müssen jedoch in der Ausschreibung genannt werden.“

Als Sonderfall ist zu beachten, dass Regatten im Ausland ohnehin nicht der Ranglistenordnung des DSV unterliegen und trotzdem immer schon Ranglistenpunkte für deutsche Teilnehmer generieren können, daran ändern auch coronabedingte Einschränkungen nichts – egal wie diese umgesetzt werden. Für Ranglistenregatten in Deutschland, die auch zu Saisonbeginn 2021 ggf. noch coronabedingt Meldebegrenzungen ausrufen müssen und dabei eine Rangliste zur Zuteilung des Meldekontingents anwenden wollen, ist jene “Aktuelle Rangliste” gemäß DSV Ranglistenordnung anzuwenden deren Auswertezeitraum als gleitende Rangliste der DSV bis Anfang Dezember festlegen wird.

 

In diesem Sinne – bleibt gesund!

 

Euer Gregor