Die Klassenregeln
Den vollständigen und stets aktuellen Text der Klassenregeln finden Sie auf den Seiten der IDA.Zuletzt aktualisiert wurden die Regeln im April 2026. Sie sind auch zu finden auf der Seite von World Sailing:
Die Wichtigsten Neuerungen vom April 2026 sind die Regelungen rund um die Zulassung von GPS Systemen, die in den NORs bei Regatten kleiner als Grad 1 nach wie vor untersagt werden können.
Class Rule Changes
International Dragon Class Association
Effective date: 2026-04-01
Status: Approved
Amendment One
11. EQUIPMENT
Amend to add:
11.11 The following equipment may be on board while racing:
4 A device to assist Race Officers in start and race management as well as tracking of boats.
This device with the functionality of OCS/Clear start messaging after the start assists Race Officers in start management.
5 GPS device(s). The Notice of Race may amend this rule at events other than World Championships, European Championships, Gold Cups and IDA Grade I regattas.
Amendment Two
12.
Old:
12.20 Any devices transmitting or correlating data relative to rig tension or wind direction or speed or boat speed and location, by means such as, but not limited to, electronic, mechanical, hydraulic or pneumatic are prohibited. Depth sounders may be permitted by an Organizing Authority for races within its jurisdiction
Amend to read:
12.20 Any devices transmitting or correlating data relative to rig tension or wind direction or wind speed or speed through water and location, by means such as, but not limited to, electronic, mechanical, hydraulic or pneumatic are prohibited save for location data transmitted or correlated by devices when permitted by Rules 11.11.4 and 11.11.5. Depth sounders may be permitted by an Organizing Authority for races within its jurisdiction.
Der Regeltext selbst ist inzwischen sehr umfangreich (33 Seiten) und enthält sehr viele detaillierte Festlegungen über Bau und Ausrüstung eines regelkonformen Drachen. Vieles davon fällt in die Verantwortung der Werft und lässt sich gar nicht mehr ändern, wenn der neue Drachen fertig auf dem Hof steht. Zwischen solchen Vorschriften sind jedoch auch immer wieder Vorschriften und Angaben versteckt, für deren Einhaltung jeder Eigner/Steuermann immer wieder selbst sorgen muss. Deshalb haben wir versucht, die wichtigsten dieser Regeln zum „Selbsteinhalten“ in der folgenden Tabelle zusammenzustellen. Wie immer freuen wir uns über jeden Tipp, was hier noch fehlt oder besser dargestellt werden könnte.
Wir haben uns bemüht, das Regelwerk präzise und verständlich zu übersetzen Vor dem Lesen aber noch eine eindrückliche WARNUNG: Ganz egal, was Sie im folgenden hier finden, es gilt immer der aktuelle Text der Regeln in englischer Sprache. Wenn Sie sich also mit anderen Seglern, Ihrem Bootsbauer oder einem Vermesser streiten, dann verwenden Sie bitte nicht unsere Tabelle, sondern drucken Sie sich den Originaltext der IDA aus.
Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen während einer Wettfahrt an Bord sein:
| Regel | Text |
|---|---|
| 11.10 |
[ 1 ] Ein Anker mit einem Gewicht von mindestens 10kg oder ein Anker mit einem Gewicht von mindestens 5kg zusammen mit einer Kette so dass das kombinierte Gewicht von Anker und Kette mindestens 10kg beträgt. Der Anker muss einem bekannten Typ entsprechen. [ 2 ] Eine Ankerleine die mindestens 30m lang ist und im trockenen Zustand mindestens 3kg wiegt.[ 3 ] Eine Bilgepumpe. [ 4 ] Drei Schwimmwesten oder Auftriebswesten mit einem Auftrieb von jeweils mindestens 5kg. [ 5 ] Zwei Ruder oder Paddel (oder jeweils eines von beiden). Die Paddel müssen mindestens 1,20m lang sein und dazu geeignet, den Drachen fortzubewegen. [ 6 ] Ein Eimer oder ein Ösfass mit einem Fassungsvermögen von mindestens 9l. [ 7 ] Ein Kompass. |
Crew
| Regel | Text |
|---|---|
| 13.20 | Der Gebrauch von Ausrüstungen oder Vorrichtungen (mit Ausnahme fest angebrachter Handgriffe auf der Innenseite des Süllrandes), deren Zweck es ist, ein Mitglied der Crew außenbords – auch teilweise – zu bringen oder zu halten, ist verboten. Während des Ausreitens darf kein Körperteil eines Crewmitglieds zwischen der Mitte der Oberschenkel und den Füßen außerhalb der Deckskante sein. |
| 13.30 | Das Gesamtgewicht der Crew darf 285kg nicht übersteigen. Diese Regel kann durch die Segelanweisungen ausgeschlossen werden. Das Gewicht wird in leichter Segelbekleidung gewogen. Wenn eine Crew unmittelbar vor einer Wettfahrtserie offiziell gewogen wurde, dürfen ausser im Fall eines Mannschaftswechsels während der Wettfahrtserie keine Kontrollwägungen mehr stattfinden. |
Messbrief
| Regel | Text |
|---|---|
| 1.81 | Eine Yacht darf an einer Klassenregatta nur teilnehmen, wenn für sie ein gültiger Messbrief vorliegt und der Eigner Mitglied einer nationalen Vereinigung der Drachenklasse ist. |
| 1.82 | Ein Messbrief ist das Original oder eine von der nationalen Vereinigung (*) gestempelte Kopie des Vermessungsformblattes oder ein spezielles Vermessungszertifikat (**), das von der nationalen Vereinigung ausgegeben wurde. |
| 1.84 | Eignerwechsel macht den bisherigen Messbrief ungültig. Er muss an die nationale Vereinigung des neuen Eigners zurückgegeben werden zusammen mit einem Antrag auf Neuausstellung. Der Antrag muss Namen, Adresse und Clubzugehörigkeit des neuen Eigners enthalten. Ggf. festgesetzte Gebühren sind zu entrichten. Danach wird dem neuen Eigner ein Messbrief erteilt, eine Neuvermessung ist hierzu nicht erforderlich. |
| (*) | Das Deutsche Drachengeschwader ist zwar die nationale Vereinigung der Drachenklasse, erteilt aber keine Messbriefe. Hierfür ist der DSV zuständig. Informationen hierzu finden sie hier. |
| (**) | In Deutschland gibt es hierfür den Internationalen Bootssschein, Information ebenfalls beim DSV. Der Internationale Bootsschein dient sowohl als Messbrief als auch als Eigentumsnachweis beim Grenzübertritt. Zu diesem Zweck muss er allerdings alle zwei Jahre erneuert werden. Den Antrag zum Download finden Sie beim DSV oder hier. |
Werbung
| Regel | Text |
|---|---|
| 1.24 |
Alle Klassenregatten der internationalen Drachenklasse müssen als Regatten der Kategorie A gemäß der ISAF-Regeln (Regel 79 und Anhang G) klassifiziert sein, mit der Ausnahme, dass Paragraf 3.1(f) des Anhang G in folgender Änderung anzuwenden ist: Der Veranstalter einer gesponsorten Wettfahrtserie darf erlauben oder verlangen, dass eine Werbung des Sponsors in der Form eines Aufklebers mit einer maximalen Grösse von 1500 cm2 auf jeder Seite des Rumpfes anzubringen ist. Das vordere Ende des Aufklebers hat in einer Linie mit dem Vorstagbeschlag zu sein. Keine andere Form der Werbung gemäß Paragraf 3.1(f) darf erlaubt werden |
Messmarken an Mast und Großbaum
| Regel | Text |
|---|---|
| 6.107 |
Messmarken, die mindestens 15 mm breit und während einer Wettfahrt klar erkennbar sein müssen, sind am Mast wie folgt anzubringen:
[ a ] Eine untere Messmarke mit ihrem oberen Ende 800mm +/-10mm über Deck. Dieses Maß muss entlang der Mast hinterkante genommen werden, wenn der Mast in seiner aufrechtesten Position ist. [ b ] Eine obere Messmarke mit ihrem unteren Ende maximal 9200mm über der unteren Messmarke. Eine Stoppvorrichtung muss angebracht sein, die verhindert, dass die Oberkante des Großbaums unterhalb der unteren Messmarke gefahren wird. |
| 6.43 | Eine Messmarke, die mindestens 15 mm breit und während einer Wettfahrt klar erkennbar sein muss, muss am Grossbaum so angebracht werden, dass ihre Vorderkante nicht mehr als 3450mm von der Masthinterkante entfernt ist. Eine Stopvorrichtung muss angebracht sein, die verhindert, dass irgendein Teil des Großsegels über die Vorderkante dieser Messmarke hinausgezogen wird. |
Länge des Spinnakerbaums
| Regel | Text |
|---|---|
| 6.72 | Kein Teil des Spinnakerbaums einschließlich seiner Beschläge darf im angeschlagenen Zustand mehr als 2250mm von der Oberfläche des Mastes entfernt sein. |
Durchmesser des stehenden Gutes
| Regel | Text | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7.10 |
Stehendes Gut muss aus Drahtseilen mit folgenden Mindest-Durchmessern hergestellt sein:
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