Messbrief-Info

Artikel aus dem Jahrbuch 2013

Ein Drachen, sein Messbrief und der Eigner – eine manchmal nicht ganz einfache Dreiecks-Beziehung

Abb. 1: IBS Rückseite
Abb. 2: IBS Deckblatt
Abb. 3: Measurement Form (MF)
Abb. 4: Eigner/Unterschrift

 

Im Laufe jeder Saison bekomme ich viele Anfragen zu Messbriefen und zur Erteilung von Segelnummern für neue und gebrauchte Drachen. Außerdem stellen wir bei den Kontrollvermessungen anlässlich von Meisterschaften oft fest, dass die Sache mit den Vermessungsdokumenten doch etwas aus dem Fokus der aktiven Segler geraten ist. Nachfolgend seien daher die wichtigsten Fakten zu diesem Thema zusammengetragen.

Zum Start zwei wichtige Grundsätze:

  1. Ein Drachen ist nur dann ein Drachen, wenn ein gültiger Messbrief existiert und im Original vorgelegt werden kann.

  2. Damit ein Messbrief gültig ist, muss er vom aktuellen Eigner unterschrieben sein. Mit seiner Unterschrift übernimmt der Eigner ausdrücklich die Verpflichtung, dauerhaft für die Einhaltung der Klassenvorschriften zu sorgen.

    Wir lernen also:

    Ohne gültigen Messbrief ist ein Drachen nicht Teil einer weltweit aktiven und höchst attraktiven Einheitsklasse, sondern nur ein schönes 27-Fuß Segelboot mit klassischem Riss. Ohne gültigen Messbrief darf das Boot keinesfalls an Regatten der Internationalen Drachenklasse teilnehmen.

    Grundsatz 2 verlangt, dass es für einen Drachen zu jedem Zeitpunkt einen verantwortlichen Eigner geben muss. Nur diese Person – und nicht etwa der Bootsbauer oder der Segelspezi, der das letzte Tuning am Boot durchgeführt hat, oder der Steuermann, der den Drachen fürs Wochenende ausgeliehen hat – ist verantwortlich, dass das Boot bis ins Detail den jeweils geltenden Klassen-regeln entspricht. Diese Verantwortung ist nicht teilbar, deshalb muss sich auch bei Eignergemeinschaften eine Person den Schuh anziehen und den Messbrief unterschreiben.

    Konsequenterweise macht der Verkauf eines Drachens den bisherigen Messbrief ungültig und der Drachen ist im Sinn unserer Regeln eben kein Drachen mehr, sondern: Richtig (und damit 12 Punkte), ein 27-Fuß Segelboot mit …. Da gibt’s auch keine Karenzzeit: Vor der ersten Teilnahme an einer Regatta muss der neue Eigner einen neuen Messbrief beantragt, erhalten und nach Erhalt unter-schrieben haben. Soweit die Theorie, in der Praxis sieht’s leider recht düster aus.

    Der Messbrief kommt in Deutschland vom DSV
    Die International Dragon Class Association (IDA) hat die Zuteilung der (weltweit eindeutigen) Segelnummern und die Ausstellung der Messbriefe in die Hände der nationalen Segelverbände gelegt. Für Eigner von Drachen mit Hauptwohnsitz in Deutschland erteilt also der Deutsche Seglerverband in Hamburg Messbriefe und vergibt die Unterscheidungsnummer D-GER xxxx.

    Der Messbrief kommt in Gestalt des „Internationalen Bootsscheins“ (IBS) daher und ist gleichzeitig Messbrief und Eigentumsnachweis. In seiner Eigenschaft als Messbrief gilt er bis zum nächsten Eignerwechsel, als Eigentumsnachweis wird er von den Behörden im In- und Ausland nur anerkannt, wenn er nicht älter als zwei Jahre ist. Die Bilder rechts zeigen u.a. Deckblatt und Rückseite eines IBS.

    Im Inneren des IBS findet sich auf der ersten Seite eine detaillierte Beschreibung des Bootes. Auf der mittleren Seite gibt es dann die Rubrik über den Eigner und dessen Mitgliedsverein. Unten auf dieser Seite muss der Eigner unterschreiben – leider fehlt schon diese Unterschrift auf mehr als der Hälfte der bei Kontrollen vorgelegten Messbriefe.

    Auf der rechten Seite geht es um die Klassen-Zugehörigkeit. Dort ist dann auch die Segelnummer vergeben und es finden sich weitere Angaben zur Identifikation des Bootes wie die Baunummer des Rumpfs, die Nummer der ISAF-Plakette sowie die wichtigsten Maße und Gewichte.

    Eigentumsnachweis, Measurement Form und IBS-Antrag
    Im DSV zuständig ist die Technik-Abteilung (technik@dsv.org bzw. 0 40 / 63 20 09 – 0). Den Antrag gibt’s wie heute üblich im Internet zu finden, gleich oben auf der Seite „Bootsdokumente/Vermessung“. Mit dem ausgefüllten Antrag müssen vorgelegt werden ein Eigentumsnachweis (also entweder die Rechnung des Bootsbauers/ Händlers oder der mit dem Vorbesitzer abgeschlossene Kaufvertrag sowie der Nachweis der Zahlung des Kaufpreises) und das Measurement Form (im Original oder zumindest in Form einer beglaubigten Kopie) vom neuen Eigner ausgefüllt und unterschrieben.

    Das Measurement Form (MF) wiederum verwechseln viele Segler mit einem Messbrief. Es stehen zwar dort auch viele Zahlen und Einzelheiten über das betreffende Boot drin, aber in der Regel eben nicht die Zuteilung einer nationalen Segelnummer. Das MF wird nämlich vom Erstvermesser während des Baus angelegt und der weiß noch nicht, wo das Boot seine Heimat finden wird und demzufolge auch nicht, welche Segelnummer es führen wird. Das Measurement Form wird nur dann auch zum Measurement Certificate, wenn auf dem Deckblatt die entsprechende Abteilung ausgefüllt und von einer nationalen Segelvereinigung bestätigt wird.

    Das MF hat derzeit 17 Seiten, das Deckblatt beginnt so… (siehe Abb. 3). Am Ende der ersten Seite kommt der wichtige Abschnitt (Abbildung 4)

    Hier muss der stolze Eigner eines neuen Drachens erstmalig seine Unterschrift leisten. Weitere solche Abschnitte für die Eignerwechsel finden sich dann auf den Seiten 2 und 3. Auch hier muss jeder neue Eigner des Bootes explizit diese Klausel unterschreiben. Leider finden wir das bei den Kontrollen dann nur noch sehr sporadisch. Es ist aber keineswegs eine Formalie: Diese Selbstverpflichtung des Eigners, sein Boot stets regelkonform zu halten, ist eine der tragenden Säulen des Regattasports.

    Die jeweils gültige Ausgabe unserer Klassenregeln finden Sie auf den Internet-Seiten der IDA www.intdragon.net in der Rubrik „Rules & Regulations“ und dort wieder unter „Class Rules and Plans“. Schadet nicht, wenn man ein ausgedrucktes Exemplar davon bei den Regattaunterlagen hat, RTFM („read the fucking manual“) löst Streitfragen immer noch am schnellsten.

    Auf unseren Internet-Seiten www.drachenklasse.de finden Sie im Übrigen eine Zusammenfassung der wichtigsten Maße und Ausrüstungsregeln in deutscher Sprache – maßgeblich ist aber immer der englische Originaltext und die zugehörigen Zeichnungen! Am besten bewahrt der DSV das Original für Sie auf.

    Auf das MF müssen Sie sehr gut aufpassen, es ist das wichtigste Dokument, wenn Sie Ihren Drachen einmal verkaufen wollen: Ist es endgültig verloren und liegt auch keine beglaubigte Kopie mehr irgendwo vor, kann u.U. eine vollständige Nachvermessung der einzige, recht kostspielige Weg sein, um wieder einen Messbrief zu bekommen. Da der DSV ohnehin das Original (oder eine beglaubigte Kopie) zur Ausstellung eines IBS braucht, ist es am sichersten, wenn Sie den DSV bitten, das Original im Archiv abzulegen und Ihnen eine beglaubigte Kopie zusammen mit dem IBS zurück zu senden. Aus dem Archiv des DSV kann dann ggf. das Original wieder erhalten werden, für die Aufbewahrung fallen keine Kosten an.

    Was tun, wenn das MF nicht mehr vorhanden ist?

    Wenn Sie ein gebrauchtes Boot kaufen und der Vorbesitzer kann das MF nicht im Original oder mindestens einer beglaubigten Kopie übergeben, sollten Sie den Kaufpreis keinesfalls vollständig bezahlen, bis das Problem gelöst werden konnte. Denken Sie daran, dass eine umfassende Nachvermessung richtig viel Geld kostet!

    Für diesen Fall oder falls Sie Ihr eigenes MF verloren haben sind weitere Fundstellen für Kopien des MF die ursprüngliche Bootswerft und u.U. auch die IDA; das Sekretariat dort bewahrt seit ca. 15 Jahren Kopien aller ausgestellten MFs auf. Wir, das Drachengeschwader müssen Anfrager regelmäßig enttäuschen. Wir hatten nie Kopien von Bootsunterlagen und können einen solchen Service auch aus Personalgründen nicht anbieten.

    Zuteilung der Segelnummer vorab möglich
    Liegt der Antrag mit Anlagen vor und ist die Gebühr am einfachsten per Einzugsermächtigung entrichtet, ist die Zuteilung einer Segelnummer und das Ausstellen eines IBS ein Verwaltungsakt und eine Frage von wenigen Tagen. Wird ein Boot innerhalb Deutschlands verkauft, behält es seine Segelnummer. Kommt ein neues oder gebrauchtes Boot nach Deutschland, so erhält es die nächste Segelnummer, die zur Zuteilung an der Reihe ist. Die Mitarbeiter der Technik-Abteilung beim DSV sind in aller Regel so freundlich und teilen einem Antragsteller auch telefonisch schon mal die Nummer mit, so dass auch vor Vorliegen des Messbriefs Segel bestellt bzw. umnummeriert werden können.

    Für die Kontrollvermessung reicht der IBS und eine Kopie des MF
    Mit dem IBS und einer (normalen) Kopie des MF sind Sie für die Kontrollvermessung anlässlich einer Meisterschaft bestens gerüstet, die beglaubigte Kopie kann zu Hause im Schrank bleiben und muss nur im Zweifelsfall vorgelegt werden können. Dann sollte sie allerdings schon mit der bei der Kontrolle gezeigten Kopie übereinstimmen.

    Zum Schluss noch der Hinweis auf das Finanzamt. Ein Segelboot (auch ein gebrauchtes) ist aus Sicht des Finanzministers ein „Fahrzeug“. Wer ein Fahrzeug (auch ein gebrauchtes) zum Verbleib in die BRD einführt, löst in aller Regel Mehrwertsteuer aus, auf die unter bestimmten Umständen in anderen Ländern bereits bezahlte Mehrwertsteuer oder V.A.T. angerechnet werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass man als Einführer den Tatbestand selbst den Finanzbehörden zur Kenntnis bringen und die entsprechende Steuererklärung abgeben muss, wenn man den Tatbestand der Steuerhinterziehung oder –verkürzung vermeiden will. Da die Steuerbeträge beim Kauf eines Drachen den Sachverhalt „Bagatelle“ immer deutlich übersteigen, sprechen Sie bitte im eigenen Interesse unbedingt vorher mit Ihrem Steuerberater und lassen Sie den Vorgang prüfen bzw. korrekt erledigen.

    Fragen zum Thema wie immer gern an info@drachenklasse.de .

    Ihr Rupert Fischer.